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Gemäß Bescheinigung des FA Eilenburg dient der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz (KStG) bezeichneten Körperschaften. Der Verein ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
